§ 1 Allgemeines (Geltungsbereich d3/d1005)
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
(5) Unsere Verkaufsbedingungen umfassen den Verkauf von Waren sowie Werk- und Dienst-leistungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren erbracht werden.
(6) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbeziehungen abzutreten.
§ 2 Angebot
Eine Bestellung des Kunden, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich erfolgt, bewirkt für uns solange weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung, bis wir die Bestellung schriftlich oder fernschriftlich akzeptiert haben und jeder Punkt, den die vertragsschließenden Parteien für regelungsbedürftig halten, bestätigt wurde. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung unsererseits auch durch unsere Rechnung ersetzt werden. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über die schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen.
§ 3 Preise
(1) Für die von uns gelieferten Waren wird grundsätzlich der im Vertrag vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifvertragsabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, den Kaufpreis an uns netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Einen etwaigen im Vertrag vereinbarten Preisnachlaß auf den Kaufpreis können wir bei Überschreitung des Zahlungsziels widerrufen. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Fälligkeit des Kaufpreises sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern. Wir sind berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlicher geringer Schaden entstanden ist.
(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu
(3) Bei Zahlungsverzug einer Forderung wird das gesamt offene Saldo fällig.
§ 5 Lieferbedingungen
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Besteht der vertragliche Liefergegenstand aus mehreren einzelnen Waren, sind wir berechtigt, einzelne Waren an den Kunden zu liefern, sobald diese zur Auslieferung bereitstehen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Waren anzunehmen und entsprechend den in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen zu bezahlen.
(2) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt der Kunde uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz der grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
(3) Die Haftungsbegrenzungen gemäß § 5 Abs. 2 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenen Verzuges geltend macht, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(4) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die Rechtzeitigkeit und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
(6) Soweit wir uns vertraglich verpflichtet haben, die Kaufsache beim Kunden einzubauen, bieten wir dem Kunden mindestens 3 angemessene Termine für den Einbau der Kaufsache an. Wenn die Lieferung und der Einbau der Ware nicht im Rahmen dieser drei Termine oder eines anderweitig vereinbarten Termins binnen 30 Tagen – unabhängig aus welchen Gründen -erfolgt, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis für den Kaufgegenstand und den Einbau der Ware gleichermaßen in Rechnung zu stellen, als wenn die Lieferung der Ware 30 Tage nach Erhalt des Auftrages stattgefunden hätte. Eine Zahlung hat dann in Übereinstimmung mit den in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen zu erfolgen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag oder aus anderen Verträgen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen vor. Bei vertrags-widrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Rücknahme der Kaufsache durch uns stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
(2) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns darüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen erarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(4) Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Sachen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§ 7 Aufbewahrung
Bis das Eigentum an der Kaufsache auf den Kunden übergeht, verwahrt der Kunde die Kaufsache im Namen und im Auftrage von uns. Der Kunde hat darauf zu achten, daß die Kaufsache getrennt von seinem Eigentum und getrennt vom Eigentum dritter Personen sowie sorgfältig gelagert, gesichert und versichert wird sowie als die der Cristie Data Products GmbH zu identifizieren ist.
§ 8 Vorausabtretung von Kundenforderungen
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden, Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon jedoch unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, daß der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.
§ 9 Werbematerial, Qualitätsstandard
Werbematerialien, insbesondere Broschüren, Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten oder ähnliches, die vor Bestätigung des vertraglichen Preises übergeben werden, dienen ausschließlich der Information des Kunden und werden nicht Bestandteil des zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Darüber hinaus werden wir jede Anstrengung unternehmen, um zu gewährleisten, daß dem Werbematerial die neuesten Spezifikationen zugrunde liegen. Wir behalten uns das Recht vor, die Kaufsache mit technisch geänderten Komponenten auszuliefern, soweit diese eine gleichwertige Qualität aufweisen, auch wenn diese nicht genau mit den Spezifikationen übereinstimmen, wie sie vor dem oder im Vertrag benannt worden sind.
§ 10 Vertragsstrafe
Der Kunde verpflichtet sich, an uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Warenpreises entsprechend der aktuellen Preisliste für diejenigen Schäden zu zahlen, die im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren uns durch einen Vertragsbruch des Kunden entstehen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines höheren Schadens, insbesondere nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, vor.
§ 11 Mängelgewährleistung
Der Kunde wird auf nachfolgende unsere Haftung beschränkende Klausel besonders hingewiesen:
(1) Der Kunde ist verpflichtet, entsprechend seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Erhalt der Kaufsache, uns jeden erkennbaren Mangel oder andere Ansprüche im Hinblick auf die gelieferte Kaufsache schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kaufsache als mangelfrei kzeptiert und in Empfang genommen.
(2) Die Mängelansprüche und Nacherfüllungsansprüche des Kunden verjähren, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart worden ist, nach einem Jahr, nachdem die Kaufsache an ihn übergeben worden ist. Soweit kein Verbrauchsgüterkauf stattfindet, finden die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs, insbes. Die §§ 474 479 BGB keine Anwendung. Für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
(3) Sind wir zur Mängelbeseitigung/Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage,
insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
(4) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(5) Vorstehende Haftungsfreizeichnnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn wir Mängel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache gem. § 443 BGB übernommen haben.
(6) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Software
Die Software einschließlich der Dokumentation derselben wird entsprechend den Bestimmungen des Software-Lizenzvertrages dem Kunden zur Nutzung überlassen. An den Kunden werden keinerlei Rechte an der gelieferten Software außerhalb des Lizenzvertrages übertragen. Soweit kein Lizenzvertrag geschlossen wurde, wird die Software nur zur alleinigen Nutzung überlassen. Sie darf weder kopiert, noch verändert oder verbreitet werden. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Hersteller geliefert . Der Kunde verpflichtet sich zur unbedingten Einhaltung.
§ 13 Rücktritt aus besonderem Grund
Wird gegen den Kunden ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder besteht aufgrund eines Antrages zu einem solchen Verfahren die Gefahr der Eröffnung eines solchen Verfahrens oder droht eine Auflösung oder Löschung des Kunden, soweit diese nicht im Rahmen einer wirksamen Umwandlung des Kunden nach dem Umwandlungsgesetz handelt, steht uns das Recht zu, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 14 Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit de Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten, gleichgültig ob diese vom Kunden oder einem Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und Kundendaten gem. § 33 BDSG zu speichern.
§ 15 Werbung
Der Kunde erklärt sein Einverständnis, Werbung per Mail oder Fax ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.
§ 16 Rechtswahl – Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Unser Vertrag unterliegt ebenso wie unsere Verkaufsbedingungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN – Kaufrechtes. Dies gilt sowohl für materielles als auch für formelles Recht.
(2) Unser Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d HGB ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand für abgetretene Forderungen ist Aschaffenburg.